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Teilnahme am ECTS- Programm

Bisher war es so, dass Studierende der Fachhochschule an einer beliebigen Hochschule im Ausland 1 oder 2 Semester studieren und sich dort erbrachte Leistungen anerkennen lassen konnten, der Antrag an den Prüfungsausschuss auf Anerkennung aber erst nach Rückkehr aus dem Ausland unter Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen gestellt wurde. Dazu mussten die Studierenden Unterlagen über Dauer (SWS, Anzahl der Semester) sowie Titel und Inhalte der Veranstaltungen, die diese abgeschlossen haben, vorgelegen. Der Prüfungsausschuss musste dann noch einen Fachvertreter beteiligen.

Die am ECTS-Programm teilnehmenden Studenten erhalten für jede an einer der Partnereinrichtungen erfolgreich erbrachte akademische Leistung Kreditpunkte, und sie haben die Möglichkeit, diese akademischen Kreditpunkte von einer teilnehmenden Einrichtung zur anderen zu übertragen, vorausgesetzt, dass für diese Übertragung vorher ein Einvernehmen zwischen den Einrichtungen hergestellt wurde.